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Sie haben Fragen zu unseren Therapie- und Spezialrädern? Hier finden Sie alle Informationen rund um Abwicklung, Ausstattung und Qualität. Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch persönlich zur Verfügung.
Themenbereiche
Sofern ich ein Fahrzeug bei Ihnen kaufe, kann ich nachträglich Geld von meiner Krankenkasse zurückerhalten?
Klare Antwort: Leider nein. Lassen Sie sich nicht von Werbesprüchen und Aussagen anderer Anbieter täuschen. Übernahmen durch Krankenkassen können nur in Ausnahmefällen erfolgen, bzw. wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu zählt beispielsweise der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, Alter unter 16 Jahren, usw. Sprechen Sie vor dem Kauf also unbedingt zunächst mit Ihrer Krankenkasse und klären Sie eine etwaige Kostenübernahme. Dabei erfahren Sie auch alle notwendigen Informationen über die Voraussetzungen und die genauen Abläufe bei Antragstellung.
Kann ich beim Kauf eines Modells ohne Antrieb später einen Elektromotor nachrüsten lassen?
Eine Nachrüstung in ein bereits vorhandenes Modell ist möglich, wenn es sich bei der Einbauvariante um einen Vorderradmotor handelt. Hierzu muss die Vorderradgröße zwischen 16 und 28 Zoll betragen. Die jeweilige Höhe des Aufpreises können Sie bei Ihrem Fachhändler erfragen.
Benötige ich für Ihre elektrounterstützenden Modelle einen Führerschein oder ein Versicherungskennzeichen?
Nein, benötigen Sie nicht, da wir – sofern nicht anders gewünscht – alle Fahrzeuge nur in Kombination mit einer Tretunterstützung ausliefern. Das heißt, der Elektromotor unterstützt nur dann, wenn Sie aktiv mit treten. Eine höhere Geschwindigkeit als 6km/h ist ohne Tretunterstützung (sogenanntes Pedelecsystem) nicht möglich und daher auch nicht Führerschein- oder Versicherungspflichtig.
Sofern ich ein Fahrzeug bei Ihnen kaufe, kann ich nachträglich Geld von meiner Krankenkasse zurückerhalten?
Klare Antwort: Leider nein. Lassen Sie sich nicht von Werbesprüchen und Aussagen anderer Anbieter täuschen. Übernahmen durch Krankenkassen können nur in Ausnahmefällen erfolgen, bzw. wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu zählt beispielsweise der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, Alter unter 16 Jahren, usw. Sprechen Sie vor dem Kauf also unbedingt zunächst mit Ihrer Krankenkasse und klären Sie eine etwaige Kostenübernahme. Dabei erfahren Sie auch alle notwendigen Informationen über die Voraussetzungen und die genauen Abläufe bei Antragstellung.
Benötige ich für Ihre elektrounterstützenden Modelle einen Führerschein oder ein Versicherungskennzeichen?
Nein, benötigen Sie nicht, da wir – sofern nicht anders gewünscht – alle Fahrzeuge nur in Kombination mit einer Tretunterstützung ausliefern. Das heißt, der Elektromotor unterstützt nur dann, wenn Sie aktiv mit treten. Eine höhere Geschwindigkeit als 6km/h ist ohne Tretunterstützung (sogenanntes Pedelecsystem) nicht möglich und daher auch nicht Führerschein- oder Versicherungspflichtig.
Kann ich beim Kauf eines Modells ohne Antrieb später einen Elektromotor nachrüsten lassen?
Eine Nachrüstung in ein bereits vorhandenes Modell ist möglich, wenn es sich bei der Einbauvariante um einen Vorderradmotor handelt. Hierzu muss die Vorderradgröße zwischen 16 und 28 Zoll betragen. Die jeweilige Höhe des Aufpreises können Sie bei Ihrem Fachhändler erfragen.
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